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   BVerwG, 11.03.1997 - 4 B 13.97   

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https://dejure.org/1997,21488
BVerwG, 11.03.1997 - 4 B 13.97 (https://dejure.org/1997,21488)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1997 - 4 B 13.97 (https://dejure.org/1997,21488)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1997 - 4 B 13.97 (https://dejure.org/1997,21488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer nicht durchgeführten Beweisaufnahme über die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes - Unterlassen der Aufklärung entscheidungserheblicher Tatsachen - Landwirtschaftliche Nutzfläche als Indiz für eine Betriebseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 4 B 13.97
    Nach ihr gehört die Gewinnerzielung nicht zwingend zu den Voraussetzungen, an die die Betriebseigenschaft im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB geknüpft ist; sie ist nur ein (gewichtiges) Indiz für die Betriebseigenschaft (BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 234 - ZfBR 1986, 192).
  • BVerwG, 09.12.1993 - 4 B 196.93

    Kennzeichnung eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs - Dauerhaftigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1997 - 4 B 13.97
    Ihm kommt um so geringere Bedeutung zu, je größer die landwirtschaftliche Nutzfläche und je höher der Kapitaleinsatz und damit die Anzahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 289 = BRS 55 Nr. 79).
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